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Hauptuntersuchung nach §29 StVZO

In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf das hintere Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung für den Pkw daran erinnert, dass eine Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für die regelmäßig erfolgende Hauptuntersuchung ist der § 29 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Pkw zum Beispiel müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Unsere Prüfingenieure führen in unserer eigenen KÜS-Kfz-Prüfstelle oder ausgewählten Werkstätten Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO incl. Anteil Abgas und Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO im Namen und auf Rechnung der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) durch.

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit.

Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Wir überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, hilft oftmals, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was unter Umständen Folgeschäden vermeiden kann.

Feinstaubplakette

Im Zuge der Hauptuntersuchung ist auch die Gültigkeit der an Ihrem Fahrzeug angebrachten Feinstaubplakette zu überprüfen. Älteren Fahrzeugen kann im Serienzustand nur eine rote oder gelbe Feinstaubplakette zugeteilt werden, was Fahrverbote in gewissen Regionen nach sich ziehen kann. Mit Hilfe des Rechners der KÜS können unsere KÜS-Prüfingenieure die für Ihr Fahrzeug gültige Feinstaubplakette ermitteln und zuteilen oder Sie dahingehend beraten, welche Maßnahmen Sie treffen können, um die grüne Feinstaubplakette zu erlangen.

Hauptuntersuchung für Motorrad, Anhänger und Wohnwagen

Auch Motorräder und Motorroller müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht ist nach 36 Monaten die erste HU fällig, danach alle 24 Monate. Dasselbe gilt für Anhänger bis 750 Kilogramm. Anhänger über 750 Kilogramm bis 3,5 Tonnen zugelassenes Gesamtgewicht müssen alle 24 Monate zur HU.

Unsere Tätigkeit als Prüfingenieure für Sie

Hauptuntersuchung für Pkw, Motorrad, Motorroller, Anhänger und Wohnwagen


Gründliche, professionelle Untersuchung


Überprüfung der Feinstaubplakette


Keine Terminvereinbarung nötig, kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei


Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.