Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf das hintere Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung für den Pkw daran erinnert, dass eine Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für die regelmäßig erfolgende Hauptuntersuchung ist der § 29 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Pkw zum Beispiel müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Unsere Prüfingenieure führen in unserer eigenen KÜS-Kfz-Prüfstelle oder ausgewählten Werkstätten Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO incl. Anteil Abgas und Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO im Namen und auf Rechnung der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) durch.
Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit.
Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Wir überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, hilft oftmals, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was unter Umständen Folgeschäden vermeiden kann.